Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen des SD ASSIST Pannenhilfe-Mitgliedschaftsvertrags
1. Parteien und Definitionen
Die Parteien sind SD ASSIST (Dienstleister), und das auf der Vorderseite genannte Mitglied. « Fahrzeug des Mitglieds » ist das Fahrzeug, dessen Kennzeichen auf der Vorderseite steht; « Deckungsgebiet » die geografische Grenze in Artikel 5; « Ereignis » eine Panne/ein Unfall, der die Deckung auslöst; « Einsatz » jede mit Vorabgenehmigung von SD ASSIST organisierte Leistung.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
SD ASSIST verpflichtet sich, innerhalb der auf der Vorderseite genannten Limits, Hilfe vor Ort, Abschleppen/Bergung, Ersatzfahrzeug, Unterkunft, Beförderung von Ihnen mit Familie oder Mitreisenden per Flug, Zug, Bus oder Taxi, Fahrzeugrückführung und medizinische Notfallkoordination bei Panne, Unfall, Reifen, Batterie, Schlüsselverlust/Aussperrung, Kraftstoffmangel/Falschbetankung oder Diebstahl zu organisieren.
3. Beginn, Dauer und Aktivierung
Die Police wird 120 Stunden (5 Tage) nach Zahlungsbestätigung aktiv (Standard-Wartezeit). Wählt das Mitglied gegen 50 EUR Aufpreis « Sofortstart », wird die Police genau 24 Stunden nach der Zahlung aktiviert. Während der Wartezeit eintretende Ereignisse sind ausgeschlossen; die Dauer steht auf der Vorderseite, kann ohne Zukauf nicht verlängert werden und die Leistungen enden automatisch zum Laufzeitende.
4. Fahrzeug des Mitglieds und Begünstigte
Die Police gilt nur für das Fahrzeug auf der Vorderseite und ist nicht übertragbar. Der Fahrer und alle Insassen bis zur im Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplatzzahl sind Begünstigte. Ein Fahrzeugwechsel ist mit schriftlicher Mitteilung und Zustimmung von SD ASSIST möglich; gewerblicher Transport, Mietflotten und Fahrzeuge über 3.500 kg unterliegen zusätzlichen Bedingungen und Prämien.
5. Geografische Deckung
Die Police gilt in der gesamten Europäischen Union (insbesondere Deutschland, Frankreich, Niederlande, Belgien, Österreich, Italien und weitere), der Schweiz, dem Vereinigten Königreich (England + Schottland), Norwegen, den Balkanländern (Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Kosovo, Bulgarien, Rumänien, Griechenland), in der gesamten Türkei (81 Provinzen) sowie in Nordzypern (KKTC). Bei paketspezifischen Unterschieden ist die Deckungszone auf der Vorderseite der Police maßgeblich.
6. Notfallverfahren und Vorabgenehmigung
Alle Leistungsanfragen erfolgen ausschließlich über die 24/7-Notrufleitung (+90 216 683 93 52 · +44 203 800 1361 · +44 7441 397124 · +32 2 899 06 94 · +32 470 86 68 36 · help@sdassist.com). Ohne Zustimmung des Operators (Aktennummer) getätigte Ausgaben werden nicht erstattet. Das Mitglied muss Standort, Kennzeichen, Policennummer und Ereignisdaten vollständig angeben und Anforderungen von Belegen (Fotos, Protokolle) erfüllen. Alle Gespräche werden zu Qualitäts- und Beweiszwecken aufgezeichnet.
7. Pflichten des Mitglieds und Sorgfaltspflicht
Das Mitglied muss das Fahrzeug gewartet, geprüft und fahrtüchtig halten, das Ereignis unverzüglich melden, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen und richtige und vollständige Angaben machen. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung dieser Pflichten kann SD ASSIST die Leistung verweigern oder die gezahlten Beträge zurückfordern.
8. Inanspruchnahme, Limits und Mehrkosten
Während der Laufzeit werden maximal 3 Einsätze gewährt. Jede Leistung ist auf den Betrag auf der Vorderseite begrenzt; der übersteigende Betrag geht zulasten des Mitglieds. Bei « Unbegrenzten » Leistungen gilt der tatsächliche und angemessene Leistungspreis; wiederholte Anfragen zum selben Ereignis gelten als ein Einsatz. Ungenutzte Leistungen sind nicht übertragbar und nicht in Geld umwandelbar.
9. Ausschlüsse
Ausgeschlossen: Nutzung unter Alkohol/Drogen oder ohne gültigen Führerschein; vorsätzliche Handlungen; Rennen, Rallyes und Geschwindigkeitsprüfungen; Krieg, Terror, Aufruhr, nukleares/ionisierendes Risiko; bestehende/bekannte Mängel; periodische Wartung, Kraftstoff- und Reparaturteilkosten; Schäden an Ladung und Handelswaren; Fahrzeuge über 20 Jahre (unter zusätzlichen Bedingungen) und wissentlich falsche Angaben. Höhere Gewalt unterliegt Artikel 14.
10. Tarifierung, Erstattung und Digitale Dokumente
Der Policenpreis wird beim Kauf im Voraus eingezogen. Für vorab genehmigte Ausgaben müssen die Originalrechnung und der Zahlungsnachweis innerhalb von 60 Tagen nach dem Ereignis an help@sdassist.com gesendet werden; verspätete Einreichungen werden nicht geprüft. Genehmigte Erstattungen erfolgen innerhalb von 15 Werktagen auf das vom Mitglied angegebene Konto; bei Umrechnung gilt der EZB-Kurs des Transaktionstags. Digitale Police, Quittung und Rechnung sind ohne Unterschrift rechtsgültig.
11. Kündigung, Widerruf und Erstattung
Das Mitglied kann innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf schriftlich widerrufen, sofern keine Leistung genutzt wurde; die Prämie wird innerhalb von 14 Werktagen vollständig erstattet. Die Gebühr « Sofortstart » (50 EUR) wird nicht erstattet. Bei Kündigungen nach 14 Tagen oder nach Leistungsnutzung werden die genutzten Leistungen und Kosten verrechnet. SD ASSIST kann den Vertrag bei falscher Erklärung einseitig kündigen.
12. Schutz Personenbezogener Daten (DSGVO)
Personenbezogene Daten werden gemäß der DSGVO zur Vertragserfüllung, Dienstkoordination, für gesetzliche Pflichten und Kundenbeziehungen verarbeitet. Daten werden nur mit den für die Leistung erforderlichen Lieferanten/Partnern geteilt; Übermittlungen ins Ausland erfolgen mit den Garantien des Artikels 49 DSGVO. Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Verantwortlicher: SD ASSIST — info@sdassist.com.
13. Regress, Rückgriff und Doppelversicherung
SD ASSIST tritt in Höhe der gezahlten Beträge in die Rechte des Mitglieds gegenüber Dritten ein; das Mitglied muss die Ausübung dieser Rechte erleichtern. Ist dasselbe Risiko durch eine andere Versicherung oder Assistance gedeckt, haftet SD ASSIST nur anteilig im Verhältnis seines Beitrags. Bei unrichtiger/unvollständiger Erklärung oder Betrug werden die gezahlten Beträge im Regressweg zurückgefordert.
14. Haftungsbeschränkung und Höhere Gewalt
Die Gesamthaftung von SD ASSIST ist auf den gezahlten Policenpreis und die Deckungslimits auf der Vorderseite beschränkt. Indirekte Schäden (Einkommens-/Betriebsausfall, immaterieller Schaden, Verzug usw.) sind ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt wie Naturkatastrophe, Krieg, Pandemie, Streik, behördlicher Entscheidung, Infrastruktur-/Kommunikationsausfall wird die Pflicht ausgesetzt; SD ASSIST bietet nach Möglichkeit eine Alternativlösung.
15. Beschwerden, Verlängerung und Anwendbares Recht
Beschwerden werden über help@sdassist.com eingereicht und innerhalb von 15 Werktagen beantwortet; bei fehlender Lösung kann der zuständige Versicherungsombudsmann angerufen werden. Der Vertrag unterliegt dem Recht des von SD ASSIST bestimmten Ortes; zuständig sind die Gerichte dieses Ortes. Bei Verlängerung werden die aktuellen Fahrzeug- und Kontaktdaten bestätigt und die Leistungen verlängern sich nicht automatisch. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
Letzte Aktualisierung: Juni 2026
SD ASSIST