Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen des SD ASSIST Pannenhilfe-Mitgliedschaftsvertrags
1. Parteien und Definitionen
Die Parteien sind SD ASSIST (Dienstleister) und das auf der Vorderseite genannte Mitglied. „Fahrzeug des Mitglieds“ ist das Fahrzeug, dessen Kennzeichen auf der Vorderseite steht; „Deckungsgebiet“ die geografische Grenze in Artikel 5; „Ereignis“ eine Panne/ein Unfall, der die Deckung auslöst; „Einsatz“ jede mit Vorabgenehmigung von SD ASSIST organisierte Leistung.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
SD ASSIST verpflichtet sich, innerhalb der auf der Vorderseite genannten Limits, Hilfe vor Ort, Abschleppen/Bergung, Ersatzfahrzeug, Unterkunft, Beförderung des Mitglieds mit Familie oder Mitreisenden per Flug, Zug, Bus oder Taxi sowie Fahrzeugrückführung bei Panne, Unfall, Reifen, Batterie, Schlüsselverlust/Aussperrung, Kraftstoffmangel/Falschbetankung oder Diebstahl zu organisieren. Für die Fahrzeugrückführung muss der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs mindestens 15.000 € betragen.
3. Beginn, Dauer und Aktivierung
Die Police wird 120 Stunden (5 Tage) nach Zahlungsbestätigung aktiv (Standard-Wartezeit). Wählt das Mitglied gegen 50 € Aufpreis „Sofortschutz“, wird die Police genau 24 Stunden nach der Zahlung aktiviert. Während der Wartezeit eintretende Ereignisse sind ausgeschlossen; die Dauer steht auf der Vorderseite, kann ohne Zukauf nicht verlängert werden und die Leistungen enden automatisch zum Laufzeitende.
4. Fahrzeug des Mitglieds und Begünstigte
Die Police gilt nur für das Fahrzeug auf der Vorderseite und ist nicht übertragbar. Der Fahrer und alle Insassen bis zur im Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplatzzahl sind Begünstigte. Ein Fahrzeugwechsel ist mit schriftlicher Mitteilung und Zustimmung von SD ASSIST möglich. Fahrzeuge über 3.500 kg sind vom Leistungsumfang ausgeschlossen und können auch gegen Zahlung eines Zuschlags nicht eingeschlossen werden. Gewerblicher Transport und Mietflotten werden nur mit schriftlicher Zustimmung von SD ASSIST und unter gesonderten Vertragsbedingungen geprüft.
5. Geografische Deckung
Die Police gilt in 35 Ländern: in 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ausgenommen Malta und die Republik Zypern; insbesondere Deutschland, Frankreich, Niederlande, Belgien, Österreich, Italien, Griechenland, Bulgarien, Rumänien, Kroatien und weitere), in der Schweiz und Norwegen, in den Balkanländern außerhalb der Europäischen Union (Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Kosovo), in der gesamten Türkei (81 Provinzen) sowie in Nordzypern (KKTC). Bei paketspezifischen Unterschieden ist das Deckungsgebiet auf der Vorderseite der Police maßgeblich.
6. Notfallverfahren und Vorabgenehmigung
Alle Leistungsanfragen erfolgen ausschließlich über die 24/7-Notrufleitung (+90 216 683 93 52 · +44 203 800 1361 · +44 7441 397124 · +32 2 899 06 94 · +32 470 86 68 36 · help@sdassist.com). Ohne Zustimmung des Operators (Aktennummer) getätigte Ausgaben werden nicht erstattet. Das Mitglied muss Standort, Kennzeichen, Policennummer und Ereignisdaten vollständig angeben und Anforderungen von Belegen (Fotos, Protokolle) erfüllen. Alle Gespräche werden zu Qualitäts- und Beweiszwecken aufgezeichnet.
7. Pflichten des Mitglieds und Sorgfaltspflicht
Das Mitglied muss das Fahrzeug gewartet, geprüft und fahrtüchtig halten, das Ereignis unverzüglich melden, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen und richtige und vollständige Angaben machen. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung dieser Pflichten kann SD ASSIST die Leistung verweigern oder die gezahlten Beträge zurückfordern.
8. Inanspruchnahme, Limits und Mehrkosten
Während der Laufzeit werden beim 12-Monats-Paket maximal 3 Einsätze und bei den 1-Monats- und 3-Monats-Paketen jeweils maximal 1 Einsatz gewährt. Jede Leistung ist auf den Betrag auf der Vorderseite begrenzt; der übersteigende Betrag geht zulasten des Mitglieds. Bei „Unbegrenzten“ Leistungen gilt der tatsächliche und angemessene Leistungspreis; wiederholte Anfragen zum selben Ereignis gelten als ein Einsatz. Ungenutzte Leistungen sind nicht übertragbar und nicht in Geld umwandelbar.
9. Ausschlüsse
Ausgeschlossen: Nutzung unter Alkohol/Drogen oder ohne gültigen Führerschein; vorsätzliche Handlungen; Rennen, Rallyes und Geschwindigkeitsprüfungen; Krieg, Terror, Aufruhr, nukleares/ionisierendes Risiko; bestehende/bekannte Mängel; periodische Wartung, Kraftstoff- und Reparaturteilkosten; Schäden an Ladung und Handelswaren; Fahrzeuge über 3.500 kg sowie wissentlich falsche Angaben. Ältere Fahrzeuge sind gegen den Altersaufschlag abgedeckt. Höhere Gewalt unterliegt Artikel 14.
10. Tarifierung, Erstattung und digitale Dokumente
Der Policenpreis wird beim Kauf im Voraus eingezogen. Für vorab genehmigte Ausgaben müssen die Originalrechnung und der Zahlungsnachweis innerhalb von 60 Tagen nach dem Ereignis an help@sdassist.com gesendet werden; verspätete Einreichungen werden nicht geprüft. Genehmigte Erstattungen erfolgen innerhalb von 15 Werktagen auf das vom Mitglied angegebene Konto; bei Umrechnung gilt der EZB-Kurs des Transaktionstags. Digitale Police, Quittung und Rechnung sind ohne Unterschrift rechtsgültig.
11. Kündigung, Widerruf und Erstattung
Das Mitglied kann sein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss und nur vor Beginn des Leistungszeitraums schriftlich ausüben; in diesem Fall wird der gezahlte Betrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang des Widerrufs bei SD ASSIST vollständig erstattet. Mit Beginn des Leistungszeitraums erlischt das Widerrufsrecht und eine Erstattung der Zahlung ist ausgeschlossen. Die Gebühr „Sofortschutz“ (50 €) wird nicht erstattet. SD ASSIST kann den Vertrag bei falscher Erklärung einseitig kündigen.
12. Schutz personenbezogener Daten (DSGVO)
Personenbezogene Daten werden gemäß der DSGVO zur Vertragserfüllung, Dienstkoordination, für gesetzliche Pflichten und Kundenbeziehungen verarbeitet. Daten können an die für die Leistung erforderlichen Lieferanten, Partner sowie an offizielle staatliche und private Einrichtungen weitergegeben werden und werden nicht an Dritte verkauft; Übermittlungen ins Ausland erfolgen mit den Garantien des Artikels 49 DSGVO. Mit dem Kauf der Police erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass SD ASSIST es per SMS, WhatsApp, Post, E-Mail und über weitere Kommunikationskanäle kontaktiert; das Mitglied kann Werbe- und Informationsnachrichten jederzeit kostenlos abbestellen (Ein-Klick-Abmeldelink in jeder Kampagnen-E-Mail oder help@sdassist.com). Transaktionsnachrichten wie Bestellbestätigung, Policenzustellung und Servicemitteilungen bleiben davon unberührt und werden weiterhin versendet. Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Verantwortlicher: SD ASSIST — info@sdassist.com.
13. Regress, Rückgriff und Doppelversicherung
SD ASSIST tritt in Höhe der gezahlten Beträge in die Rechte des Mitglieds gegenüber Dritten ein; das Mitglied muss die Ausübung dieser Rechte erleichtern. Ist dasselbe Risiko durch eine andere Versicherung oder Assistance gedeckt, haftet SD ASSIST nur anteilig im Verhältnis seines Beitrags. Bei unrichtiger/unvollständiger Erklärung oder Betrug werden die gezahlten Beträge im Regressweg zurückgefordert.
14. Haftungsbeschränkung und höhere Gewalt
Die Gesamthaftung von SD ASSIST ist auf den gezahlten Policenpreis und die Deckungslimits auf der Vorderseite beschränkt. Indirekte Schäden (Einkommens-/Betriebsausfall, immaterieller Schaden, Verzug usw.) sind ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt wie Naturkatastrophe, Krieg, Pandemie, Streik, behördlicher Entscheidung oder Infrastruktur-/Kommunikationsausfall ist SD ASSIST von der Haftung befreit.
15. Beschwerden, Verlängerung und anwendbares Recht
Beschwerden werden über help@sdassist.com eingereicht und innerhalb von 15 Werktagen beantwortet. Der Vertrag unterliegt dem Recht des von SD ASSIST bestimmten Ortes; zuständig sind die Gerichte dieses Ortes. Diese Bestimmung berührt nicht die zwingenden Verbraucherrechte, die dem Mitglied nach dem Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats zustehen. Für Käufe aus der Türkei gelten das türkische Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502 (Tüketicinin Korunması Hakkında Kanun) und die Verordnung über Fernabsatzverträge (Mesafeli Sözleşmeler Yönetmeliği); das Mitglied kann sich an die Verbraucherschlichtungsstellen und Verbrauchergerichte in İstanbul Anadolu (İstanbul Anadolu Tüketici Hakem Heyetleri und Tüketici Mahkemeleri) oder an die zuständigen Stellen am eigenen Wohnort wenden. Bei Verlängerung werden die aktuellen Fahrzeug- und Kontaktdaten bestätigt und die Leistungen verlängern sich nicht automatisch. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
Letzte Aktualisierung: Juli 2026
SD ASSIST